Haftung/Rechtliches

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

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4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

6. Besondere Bedingungen für Dienstleistungen

6.1 Reparaturgeschäft

6.1.1 Parameter, Einstellungen, Datenverlust

Bei der Prüfung und Reparatur wird der Gegenstand/das Gerät ggf. auf Standardeinstellung zurückgesetzt und gespeicherte Daten werden gelöscht. Der Auftraggeber erhält die Ware zurück ohne vorgenommene Einstellungen. Die Parameter sind unter Umständen nicht mehr vorhanden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Zusendung benötigte Daten zu sichern. Mängel, welche durch Komponentenausfall entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.1.2 Lieferung und Lieferverzug

Die Lieferzeit erfolgt zum vereinbarten Liefertermin.

Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb der Willens- und Einflussnahme des Auftragnehmers liegen.

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6.1.3 Abnahme und Gewährleistung

Offensichtliche Liefermängel und Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportdienstleister in Schriftform zu reklamieren. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung des Lieferzeitpunkts, wie auch für die Vollständigkeit der Ausführung der Lieferung. Dies liegt nicht im Bereich des Auftragnehmers.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt der Lieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich innerhalb 24 Stunden in Textform zu übermitteln.

Weist die Ware einen Mangel auf, der anhand unseres Reparaturberichtes nachweislich und eindeutig auf eine fehlerhafte Reparatur zurückzuführen ist, sind wir berechtigt den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen. Die bemängelten Geräte müssen nach unverzüglicher, vorheriger und schriftlicher Rücksprache mit dem Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers an den Verwaltungsstandort des Auftragnehmers verschickt werden.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Störungen, Schäden und Fehlfunktionen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Bedienung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte entstehen.

Wiederinbetriebnahmen dürfen aus Gründen der Sicherheit ausschließlich nur durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen. Daraus resultierende Folgeschäden sind nicht durch den Auftragnehmer abgedeckt und vom Auftraggeber zu tragen.

Folgekosten sowie Mangelfolgeschäden gleich welcher Art, welche z. B. durch die Beauftragung eines Monteurs oder eines anderweitig dritten Unternehmens entstehen, werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt und sind generell ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 12 Monate ab Rechnungsdatum, unabhängig davon, ob der Käufer Unternehmer oder Endverbraucher ist und gilt ausschließlich für den beauftragten und durchgeführten sowie dokumentierten Reparaturumfang. Folgeschäden die an Anlagen und Systemen/Geräten durch unbekannte oder ungeprüfte Mängel entstehen, werden nicht anerkannt.

6.1.4 Rücktrittsrecht bei Reparaturen

Bereits beauftragte Reparaturen sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurückzutreten, wenn Ersatzbeschaffungen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sind.

Werden Geräte zur Reparatur zugesandt oder übergeben, bei denen es sich nachweislich um Wasser- oder Brandschäden handelt, stark zerbrochene Gehäuse oder anderweitig mechanische Beschädigungen, sowie laienhafte (unsachgemäße) Reparaturversuche durch Dritte unternommen wurden, besteht durch diesen generell keinerlei Reparaturverpflichtung. Sollten dennoch Geräte vorab genannten Merkmalen zur Prüfung zugesandt werden, erlaubt sich der Auftragnehmer für dessen Aufwendungen die Berechnung der anfallenden Kosten. Bei Eingang werden die Geräte auf offensichtliche Auffälligkeiten wenigstens visuell geprüft und im Protokoll festgehalten. Bei Geräten oder Platinen, die mit vorab genannten Merkmalen zugesandt werden kann keine Gewährleistung gegeben werden, da für die Vorschäden bzw. die Reparaturversuche und eventuell unmittelbar oder verzögerten Folgeschäden keine Haftung übernommen werden kann.

Der Auftragnehmer führt Reparaturleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, sowie aktuellem Stand der Technik durch, kann jedoch keinen Erfolg oder die vollständige Behebung des angezeigten oder auch vorhandenen Mangels garantieren. Der im Angebot genannte Preis stellt eine unverbindliche Kostengrobschätzung dar. Der Auftragnehmer behält sich vor, tatsächlich angefallene Aufwendungen – auch im Falle eines ausbleibenden oder misslungenen Reparaturerfolgs – ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich im Verlauf der Prüfung/Reparatur herausstellt, dass der Aufwand über (mindestens 20 Prozent) der ursprünglichen Einschätzung liegt oder die Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich ist.

Sollte eine Reparatur aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, wird das eingesandte Gerät unrepariert an den Auftraggeber zurückgesendet. Die anfallenden Versandkosten sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu tragen.

6.1.5 Kostenvoranschläge und Dokumentation

Detaillierte Reparaturinformationen wie interne Reparaturunterlagen, Mess- und Prüfprotokolle, Werkstattberichte, ausgebaute Altteile, etc., werden nicht ausgehändigt.

Für die Erstellung eines, seitens des Auftragnehmers verbindlichen, Angebots behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Kosten in Höhe des dafür angefallenen Aufwandes zulasten des Auftraggebers zu berechnen.                    

Vereinbarungen und Preisangaben haben nur Gültigkeit, wenn sie seitens des Auftragnehmers vorzugsweise schriftlich, oder mindestens telefonisch/persönlich bestätigt sind.

Bei Sichtung und Überprüfung von Gerätekomponenten fallen generell Kosten an, es sei denn es wird schriftlich etwas abweichendes vereinbart und von beiden Seiten schriftlich bestätigt.
Hierbei erlaubt sich der Auftragnehmer für seine Aufwendungen die Berechnung seines Prüfungsaufwandes je Artikel von 50,00 Euro/ Stunde, ggf. zzgl. Versandkosten und zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Die Prüfpauschale gilt auch dann, wenn Reparatur zustande kommt, jedoch wird die Prüfpauschale mit den Reparaturkosten verrechnet.

7.

7.1.: Geistiges Eigentum

Jedes technische Konzept als Grundlage eines Angebots unsererseits oder während des Bearbeitungsvorganges,
z.B. Dokumente und Zeichnungen oder Ähnliches, bleibt geistiges Eigentum unserer Firma und dürfen seitens des
Empfängers nicht an Dritte weitergeleitet oder anderweitig verwandt werden, ohne dass Freiberuflicher Ingenieur

Markus Körner vorher schriftlich zugestimmt hat.

7.2 Zustandekommen eines Vertrages

Durch spezifizierte, schriftliche Angebote können die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gegebenenfalls erweitert oder geändert werden und es entstehen verbindliche Angebote unserseits.

7.3 Auftragsannahme und Leistungsfrist

Die im schriftlichen Angebot dargestellten Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Nur wenn Daten
ausdrücklich und schriftlich von uns zugestimmt worden sind, gelten diese als verbindliche Lieferfristen.

7.4 Verpackung, Transport, Versicherung

Für Material, das nicht von uns selbst installiert oder transportiert wird, geht das Risiko mit Übergabe an
den Versanddienstleister auf den Empfänger über.
Sofern nichts Gesondertes vereinbart wird, sind die Versand- u. Verpackungskosten nicht in unserem
Angebot enthalten, sondern werden gesondert aufgeführt und berechnet.

7.5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollumfänglichen Bezahlung aller bestehenden Forderungen aus einem laufenden
Geschäftsvorgang behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Leistungen und Waren vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Auftraggebers, besonders bei Nichtzahlung fälliger Forderungen, sind wir berechtigt, nach den
gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware durch den Eigentumsvorbehalt
und des Rücktritts zu verlangen.

7.6 Preis, Mehrwertsteuersatz, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

1. Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Es findet der gültige Mehrwertsteuersatz
Anwendung.
2. Angemessene Preisänderungen erfolgen, wenn nach Abschluss des Vertrages wesentliche
Kostensenkungen oder Kosten-Erhöhungen, durch nicht beeinflussbare Ereignisse entstehen.
3. Alle Forderungen sind 10 Tage nach Rechnungserhalt und Lieferung der
Ware bzw. Leistungserbringung zu zahlen. In Einzelfällen kann eine Umstellung der
Zahlungsart auf Vorkasse erfolgen.
Zahlt der Kunde nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Fälligkeit, kommt er in Verzug. Die
Geltendmachung von Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
Forderungen werden während des Verzuges verzinst. Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz
jährlich acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
4. Der Kunde darf einzelne oder alle Rechte aus dem mit uns geschlossenen Vertrag nur mit unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung übertragen.

7.7 Verjährung

1. Bei Reparaturdiensten an Platinen oder Geräten beträgt die Verjährungsfrist
sechs Monate.
2. Darüber hinaus gilt die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist
für Mängelansprüche, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit übernommen haben.
3. Alle übrigen vorab nicht genannten Ansprüche und Rechte des Auftraggebers –
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – verjähren in einem Jahr ab Erhalt bzw. Abnahme. Ist es hierzu
nicht gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden
ist. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gehen vor.

7.8 Rechtswahl, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

1. Für diese allgemeinen Bedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und ferneren
Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus der
Geschäftsbeziehung unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Sitz
Nürnberg.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Parteien sind verpflichtet, die betroffene Regelung durch eine solche schriftlich zu ersetzen, die deren wirtschaftlich
angestrebten Zweck in rechtlich einwandfreier Weise äquivalent substituiert.