Betriebsanweisungen
Gerne erstelle ich Ihnen Betriebsanweisungen mit allen notwendigen Inhalten, damit Sie und Ihre Mitarbeiter auf der sicheren Seite sind. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bereich Sie und Ihr Betrieb tätig sind. Betriebsanweisungen werden immer auf Grund einer Gefährdungsanalyse erstellt, werden im Idealfall zentral zugänglich für alle Mitarbeiter ausgestellt. Sie beinhalten unter anderem:
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störungen/im Wartungsfall
- Erste Hilfe Maßnahmen
- Hinweise zur Entsorgung (Bei Betriebs-/Gefahrstoffen)

Ausschnitt einer Betriebsanweisung für ortsfeste Schleif-/Poliermaschinen
Explosionsschutz
Überall dort, wo beim Arbeiten eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann ist es wichtig dies genauer zu durchleuchten. Nach §6 der Gefahrstoffverordung wird hier systematisch vorgegangen. Welcher Stoff wird verwendet? Welche physikalischen und chemischen Eigenschaften bringt seine Verwendung mit sich? Wo liegen die Explosionsgrenzen der Stoffe? Diese und weitere Fragen werden in den sogenannten Explosionsschutzdokumenten behandelt. Als Ergebnis daraus leitet sich ab, ob sich eine Explosionsschutzzone ergibt und welche Prüfungen/Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Hier werden die verwendeten Stoffe, das Arbeitsverfahren und der Arbeitsbereich genau analysiert.
Gefährdungsbeurteilungen
Gefährdungsbeurteilungen sind der Grundstein für Betriebsanweisungen. Mit Hilfe dieser werden verschiedene Gefährdungen ermittelt. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ist es nicht nur damit getan, potentielle Stellen zu ermitteln und zu dokumentieren. Im Sinne der Substitution und der technischen Möglichkeiten werden diese Punkte überarbeitet und abgestellt.

Grundsätzlicher Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung mit Beschreibung der Gefahr, Schutzziel und Maßnahmen sowie Verantwortlichkeit
Gefahrstoffregister
H-Sätze, P-Sätze, Signalwörter, Sicherheitsdatenblätter, Wassergefährdungsklasse….Wer soll da den Überblick behalten? Genau das ist der Punkt. Lassen Sie uns ein (notwendiges) Gefahrstoffverzeichnis nach der Gefahrstoffverordnung §6 (12) erstellen. Dort sind alle wichtigen Informationen zu den gefahrbringenden Stoffen in Ihrem Unternehmen auf einen Blick zu erkennen. Mit Hilfe der Sicherheitsdatenblätter, die Sie vom Hersteller oder Lieferanten Ihrer Stoffe erhalten wird das Gefahrstoffregister gefüttert.

Einblick in das Gefahrstoffregister
Unterweisungen
Aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ergibt sich die jährliche Unterweisungspflicht für den Unternehmer. Das bedeutet einmal jährlich muss jede(r) Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter unterwiesen werden. Der Inhalt hierbei z.B. Mechanische Gefährdungen, Absturz, elektrische Gefahren, Erste Hilfe…
Der Inhalt orientiert sich hierbei natürlich am Unternehmen, der Tätigkeit und auch am angesprochenen Personenkreis. Der Nachweis ist schriftlich zu führen. Achtung! Nach Arbeitsunfall, Abteilungswechsel oder bei einer Neueinstellung muss die Unterweisung sofort durchgeführt werden.
Ich übernehme hierbei gerne die Erstellung einer geeigneten Unterweisung. Den Inhalt stimme ich mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern ab. Ich führe diese Unterweisungen durch inklusive Dokumentation. Eine Komplettlösung mit der Sie sich Zeit und Ressourcen sparen.
Tagelange theoretische Unterweisungen? Allgemeine Themen die an der eigentlichen Tätigkeit vorbeigehen?
NEIN!
Kurze, praxisnahe Einheiten von wenigen Stunden sind hier zielführend. (Wir Menschen neigen dazu, bei Frontalvorträgen nach etwa einer Stunde an unser Maximum zu gelangen, was Informationsaufnahme angeht)
Angepasst an die Tätigkeiten in Ihrem Bereich/Unternehmen. Hier ist oft weniger mehr.